Der RCDS Nordrhein-Westfalen begrüßt die Regelungen des Wissenschaftsministeriums für den Hochschulbetrieb in NRW währen der Corona-Pandemie. Nun ist es essentiell, dass die OnlineLehrbedingungen vor Ort fair und transparent umgesetzt werden und studentische Stimmen weiter miteinbezogen werden.

„Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit und Ermöglichung des flächendeckenden Freiversuchs hat das Ministerium wichtige Voraussetzung für faire Studienbedingungen in der Corona-Krise geschaffen! Das ist ein Erfolg für die Studenten im Land!“, so RCDS Landesvorsitzende Anna Gericke. Nun sei es wichtig, dass Rektorate, wo nötig, die Regelungen zügig umsetzten und dabei studentische Vertreter miteinbeziehen. Trotz der besonderen Bedingungen muss nach Ansicht des RCDS NRW die studentische Mitbestimmung gewährleistet bleiben.

Wichtig ist außerdem, dass die gefunden Grundsätze aus der Verordnung konsequent weitergedacht werden und auch weitere Prüfungs- und Abgabefristen angepasst werden. Dazu zählen sowohl solche für Seminar- und Hausarbeiten, die wegen der meist geschlossenen Bibliotheken weiterhin nur unter erschwerten Bedingungen erstellt werden können, als auch die für den Freiversuch für Jurastudenten. Ebenso müssen Notlösungen für Studenten gefunden werden, die nur wenig Zugang zu digitaler Infrastruktur haben.

Bei der Durchführung studentischer Wahlen ist nach Ansicht des RCDS NRW eine sorgsame Abwägung gefragt, inwiefern und wie weit Wahlen verschoben werden.