„Ein „Update“, mit dem das Juristenausbildungsgesetz attraktiv, zukunftsorientiert und
einheitlicher wird, fordert der RCDS bereits seit einiger Zeit auf verschiedenen Ebenen. Wir
begrüßen den Aufschlag des Justizministeriums, sehen aber an einigen Stellen noch
Nachbesserungsbedarf.“, so Landesvorsitzende Anna Gericke. Ganz besonders die Einführung
eines vom Freischuss unabhängigen Verbesserungsversuchs wäre ein wichtiger Gewinn für
die Jurastudenten in NRW. Sehr kritisch sieht die Landesvorsitzende jedoch u.a. das
Ausbleiben einer hinreichenden Reduzierung des Umfangs des Pflichtstoffs sowie die
unzureichenden Übergangsfristen insbesondere hinsichtlich des Abschichtens.
Der RCDS NRW befürwortet das Vorhaben, die juristische Ausbildung attraktiver und
internationaler sowie zeitgleich strukturierter zu gestalten. In diesem Zug ist u.a. die geplante
Reduzierung des Zeitumfangs im Schwerpunktstudium positiv hervorzuheben, die es den
Studenten ermöglichen soll, sich auch während des Schwerpunktstudiums mehr mit dem
Pflichtstoff zu beschäftigen.
Ebenso begrüßt der Studentenverband, dass mit den neuen Vorgaben besonders das
wissenschaftliche Arbeiten gestärkt werden soll. Statt fünf Hausarbeiten, sollten von den
Studenten allerdings in Anbetracht des ohnehin schon engen Zeitplans des Jurastudiums und
des klausurlastigen Examens in NRW maximal vier gefordert werden. Zur Entzerrung des
straff getakteten juristischen Studiums schlägt der Landesvorstand des Studentenverbandes
zudem vor, dass Hausarbeiten auch außerhalb der vorlesungsfreien Zeit verfasst werden
können. Außerdem sollte der Umfang der Hausarbeiten zumindest teilweise begrenzt werden,
um mögliche ungleiche Belastungen zu verhindern.
Begrüßenswert ist, dass eine Hausarbeit in Zukunft durch die Teilnahme an einer
fremdsprachigen Verfahrenssimulation ersetzt werden kann. Hier sollten jedoch auch
deutschsprachige Simulationen in entsprechendem Umfang anerkannt werden.
Positiv betrachtet der RCDS NRW, dass Jurastudenten nun bereits in der Zwischenprüfung
dreistündige Klausuren schreiben sollen. Unverständlich ist allerdings, dass für die Zulassung
zur Zwischenprüfung nur noch jeweils drei Prüfungsleistungen in jedem Pflichtfach
vorgesehen sein dürfen. Diese pauschale Begrenzung erscheint nicht sinnvoll. Vielmehr sollte
eine solche Begrenzung an die Gewichtung der Pflichtfächer im Examen angepasst werden.
Die Einführung eines Verbesserungsversuches, der unabhängig von Freischuss besteht, ist
sehr wichtig für die Studenten in NRW, denen damit ähnliche Chancen wie jenen in Bayern
und Niedersachsen eingeräumt werden. Das im Gegenzug dafür das Abschichten abgeschafft
wird, erscheint nachvollziehbar. Allerdings darf dieser Verbesserungsversuch nach Ansicht
des RCDS NRW nicht mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden sein, um für finanziell
schwache Studenten im ohnehin durch gängige private Examensvorbereitungen schon teuren
Jurastudium keine zusätzliche Hürde zu setzen. Zudem fehlt eine deutliche, über das geplante
Maß hinausgehende Reduzierung des Pflichtstoffs.
Hinsichtlich der Regelungen zu juristischen Praktika schlägt der RCDS NRW vor, nach
strengen Regeln auch Arbeit im juristischen Bereich als Praktikum anrechnen zu lassen.
Zuletzt erscheinen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Übergangsfristen insbesondere in
Bezug auf das Abschichten und die Neustrukturierung der Zwischenprüfung, nicht
ausreichend. Wegen der besonderen Stellung des Examens im Jurastudium planen viele
Studenten bereits viele Semester im Voraus, wann sie welche Prüfungsleistungen erbringen
und wie sie sich möglichst lang und intensiv auf ihr Examen vorbereiten können. Daher
braucht es hier im Sinne des Vertrauensschutzes der aktuell eingeschriebenen Studenten
weitaus längere Fristen vor allem bis zur Abschaffung des Abschichtens. „Die Kommilitonen
brauchen längerfristige Planungssicherheit, um ihr Studium erfolgreich bestreiten zu
können!“, fordert Landesvorsitzende Anna Gericke abschließend.