Der RCDS NRW fordert das Landesministerium für Kultur und Wissenschaft, die Rektorate der
Hochschulen sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, für die rund 770.000
Studentinnen und Studenten in NRW ein möglichst hohes Maß an Planungssicherheit mit Blick
auf die nahende Prüfungsphase zu schaffen. Darüber hinaus sollten durch wirksame
Überbrückungshilfen, eine verbindliche Freiversuchsregelung und ein landesweites
Bibliothekskonzept faire Studienbedingungen ermöglicht werden.

Der RCDS NRW begrüßt es außerordentlich, dass auch im Wintersemester 20/21 die
Regelstudienzeit der eingeschriebenen Studenten um ein Semester verlängert wird und die
Fristen für den Jura-„Freischuss“ entsprechend angepasst werden. „Nun muss sichergestellt
werden, dass alle Kommilitonen in den anstehenden Prüfungsphasen nach besten Kräften
möglichst viele und gute Leistungen erbringen können! Pandemiebedingte Unsicherheiten
bzgl. der Klausurformate und finanziellen Nöte dürfen den Studienerfolg nicht mehr als nötig
aufhalten“, fordert Landesvorsitzende Anna Gericke.

In den vergangenen Monaten haben sich viele Prozesse in der digitalen Hochschullehre durch
intensives Engagement aller Hochschulakteure bereits zuverlässig eingespielt. Mit diesen
Erfahrungen im Gepäck braucht es nun schnellstmöglich Planungssicherheit für die
anstehende Prüfungsphase auch über den bisher in der CoronaSchVO geregelten 31. Januar
hinaus.

Um landesweit faire Bedingungen bei Prüfungen zu garantieren fordert der RCDS NRW
zudem, dass die Freiversuchsregelung aus § 7 IV Corona-Epidemie-HochschulVO verbindlich
gestaltet wird, sofern der betroffene Student davon nicht abweichen möchte. Zudem braucht
es ein landesweit einheitliches Konzept zur Öffnung von Bibliotheken, um Hotspots
besonders in Ballungszentren zu vermeiden, die sich durch vereinzelte geöffnete Standorte
ergeben können.

Schließlich bekräftigt der RCDS NRW seine Forderung nach wirksamen Überbrückungshilfen.
Der Studentenverband sieht weiterhin zinslose Überbrückungskredite als das geeignete
Mittel an, um Studenten unkompliziert in finanziellen Notlagen zu helfen. Die von der
Bundesregierung gewählte Lösung sieht hingegen Zinsbelastungen vor. Das lehnt der RCDS
NRW nach wie vor ab!