Der RCDS NRW fordert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf, die Bezugszeit des Kindergeldes für Studenten, die im Sommersemester 2020 bzw. im Wintersemester 2020/2021 an deutschen Hochschulen immatrikuliert waren und über das 25. Lebensjahr hinaus aufgrund der Corona-Krise studieren, entsprechend zu verlängern. Ebenso sollten sich die Studenten weiterhin über die Familienversicherung mitversichern lassen können.

„Nur so können gravierende Nachteile für Studenten durch eine pandemiebedingte Verlängerung des Studiums verhindert werden!“, so Landesvorsitzende Anna Gericke.

Die Corona-Krise hat auch die Studenten vor immense Herausforderungen gestellt. Zahlreiche Landesregierungen haben mit den verschiedenen „Corona-Verordnungen“ und den Verlängerungen der Regelstudienzeit anerkannt, dass die vergangenen Semester trotz der vielseitigen und intensiven Bemühungen außergewöhnlich und herausfordernd waren.

Für viele Studenten ist es für die Finanzierung ihres Studiums enorm wichtig, dass sie über die Krankenversicherung ihrer Familie mitversichert sind und über ihre Eltern die Beträge des Kindergeldes erhalten. Verlängert sich nun das Studium aufgrund der Corona-Krise unverschuldet über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus, ist eine flexible Regelung bei der Bezugszeit der Familienversicherung und des Kindergeldes notwendig.