Düsseldorf. Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten Nordrhein-Westfalen (RCDS NRW) begrüßt den heute vom Landeskabinett gefassten Beschluss des Gesetzesentwurfes zum integrierten Bachelor im Jurastudium. Damit folgt die nordrhein-westfälische Landesregierung einer langjährigen Forderung des größten hochschulpolitischen Studentenverbandes in Nordrhein-Westfalen sowie weiterer Interessenvertretungen.

Der Landesvorsitzende des RCDS NRW, Niklas Nottebom, meint hierzu: „Wir freuen uns über diesen Beschluss, der wesentlich zur Modernisierung des Jurastudiums beiträgt!“ Der integrierte Bachelor of Laws stellt einen eigenständigen in die Strukturen des juristischen Staatsexamens eingebetteten Abschluss dar, welcher von den Universitäten nach dem Bestehen aller Studienkomponenten der ersten juristischen Prüfung mit Ausnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung verliehen werden soll. „Dies sorgt für mehr Studiengerechtigkeit und erhöht damit die Attraktivität des Jurastudiums in Nordrhein-Westfalen“, führt Nottebom weiter aus. 

Insbesondere die Möglichkeit der rückwirkenden Verleihung des Bachelorgrades trifft beim RCDS NRW auf große Zustimmung: „In Zeiten eines Juristenmangels stellt dies eine Regelung dar, die dazu geeignet ist, qualifizierte Studenten schneller auf einen Arbeitsmarkt zu bringen, für den das Staatsexamen keine Zugangsvoraussetzung darstellt“, so Nottebom. Eine Abkehr vom Staatsexamen für die Befähigung zum Richteramt als Qualitätssiegel der juristischen Ausbildung in Deutschland wird hingegen nicht angestrebt.